13 Arthur Vogt und Zygmunt Bąk
Statt nach Hause in den Tod: Arthur Vogt und Zygmunt Bąk scheitern auf dem Weg nach Höchst
Lustenau, 22. März 1943
„c) Grund: Verdächtiges Herumtreiben zur Nachtzeit in Grenznähe
d) Ort der Festnahme: Auf dem Rheindamm zwischen Augartenweg und Eisenbahnbrücke Lustenau – St. Margrethen
e) eingeliefert an: Gestapo Bahnhof Lustenau“[1]
Zwei Männer werden in Lustenau am Rhein verhaftet. Einer von ihnen ist Arthur Vogt, 1912 in Gossau im Kanton St. Gallen geboren, aber als Untertan der k.u.k. Monarchie. Später ist er Staatsbürger der Tschechoslowakei, dann Deutscher. Der andere, Zygmunt Bąk, geboren 1920 in Płońsk, ist Pole.
„f) weitere Angaben:
Der Hilfszollbetriebsassistent Hans Peterlunger hatte am 22.3.1943 Streife zwischen der Rheindorfer- und Eisenbahnbrücke. Um 21.20 sah er 2 Männer, die den Rheindamm in Richtung Eisenbahnbrücke entlang gingen. Peterlunger ließ die beiden auf Anrufweite herankommen und hielt sie dann auf. Auf seine Frage, wo sie hin wollen, sagten sie daß sie nach Höchst wollen. Da Peterlunger bemerkte, daß einer der beiden nur gebrochen deutsch sprechen kann, nahm er sie vorläufig fest und führte sie zur Grenzaufsichtsstelle Rheindorf ab. Die beiden wurden in der Grenzaufsichtsstelle körperlich durchsucht. Sie trugen außer den auf der Einlieferungs- und Beschlagnahmeanzeige angegebenen Gebrauchsgegenständen und Zahlungsmitteln nichts Verdächtiges bei sich.“
Arthur Vogt gibt an, er würde seit vier Jahren in München leben, seine Eltern aber in St. Gallen. Er hätte seine Mutter am Zollamt Höchst treffen wollen und habe Bąk in Lustenau getroffen Der hätte ihn nach dem Weg nach Höchst gefragt. Bąk gibt an, er sei aus Płońsk weggefahren um seinen Bruder in Höchst zu besuchen, der dort bei einem Bauern arbeiten würde – und wolle sich dann bei der Organisation Todt zur Arbeit melden.
Die Gestapo unterzieht die beiden in Bregenz strengen Verhören, getrennt voneinander, und sie verwickeln sich in Widersprüche. Vogt gibt nun zu, er habe Bąk schon acht Tage zuvor in München im Restaurant „Tannenbaum“ kennengelernt, wo ausländische Arbeiter essen dürfen. Bąk gibt zu, dass er versuchen wollte, in die Schweiz zu gelangen. Und belastet nun Vogt mit der Aussage, dieser hätte ihn dorthin mitnehmen wollen.
Arthur Vogt ist In der Schweiz als Homosexueller, damals noch ein verfolgtes Delikt, mehrfach vorbestraft und des Landes verwiesen. Weitere Strafen folgten, weil er sich an die Landesverweisung nicht hielt. Seine Eltern leben ja in der Schweiz. Im Deutschen Reich wird er mehrfach wegen Bettelns, kleiner Diebstähle und unerlaubtem Aufenthalt verurteilt. Sein Arbeitsbuch dokumentiert ab 1939 zahlreiche kurzlebige Beschäftigungen als Hilfsarbeiter und Möbelträger.
Der Fall wird an die Oberstaatsanwaltschaft in Feldkirch übergeben. Den beiden wird Verstoß gegen die Passstrafverordnung und ein geringfügiges Devisenvergehen vorgeworfen. Doch die Sache zieht sich hin.
Im Januar 1944 ist er noch immer in Haft, jetzt in Feldkirch. Er schreibt an die Staatsanwaltschaft und bittet um Frontbewährung. Doch statt an die Front, wird er in die Strafanstalt München-Stadelheim verlegt.
Im Sommer 1944 hat ihn jeder Mut verlassen. Er schreibt an seine Eltern in St. Gallen:
„Name: Vogt Arthur, Gef.-B.-Nr. 455 München, den 16.6.1944
Meine Lieben Eltern
Endlich schreibe ich euch noch einmal – aber [es ist] das letzte Mal dass ich noch lebe und noch gesund bin. Wie ich es auch von euch noch hoffe. Denn ich habe euch schon einmal geschrieben, von Bregenz aus aber nie eine Antwort bekommen von euch. Denn Liebe Mutter ich muss dir mitteilen dass ich seitdem wo ich dich wollte an der Grenze zusammentreffen am 22.3.1943. Seit dieser Zeit bin ich noch immer in Untersuchungshaft. Schon 15 Monate weil ich dich treffen wollte an der Grenze hat man mich verhaftet. Weil ein verlogener Pole gesagt haben soll dass ich ihn in die Schweiz führen wollte, weil er bei mir war als sie mich verhaftet haben an der Grenze.
Damit er zur Polnischen Legion gehen könne und ich ihm damit helfen würde, hat man gesagt das ich ihm beihelfen wollte, zur Legion [zu gehen]. Ich weiss aber von alldem gar nichts. Aber man behauptete es, dass ich es wüsste, und [jetzt] wegen Feind-Begünstigung u Hochverrat an dem Volksgerichtshof angeklagt bin. Am 27.6.44 habe ich die Verhandlung, zuerst war ich 3 1/2 Monate in Bregenz, dann in Feldkirch 8 1/2 Monate und in München Stadelheim 3 Monate. Darum bitte ich dich Liebe Mutter sei so gut und schicke mir ein wenig Obst u Brot u harte Kastanien. Aber vergesse mich nicht u schicke sie mir noch solange ich noch lebe.
Lebe wohl Liebe Mutter Und viele Grüsse an euch alle von Arthur.“[2]
Die Beförderung des Briefes wird nicht genehmigt. Arthur Vogts letzte Nachricht an seine Eltern kommt stattdessen zu den Akten. Am 27. Juni werden Arthur Vogt und Zygmunt Bąk vom Volksgerichtshof wegen Feindbegünstigung zum Tode verurteilt. Sie hätten sich, so das Urteil, „im vierten Kriegsjahr an die Reichsgrenze begeben, um in die Schweiz zu flüchten und ihre Arbeitskraft dem Reiche zu entziehen.“
Im Juli unternimmt Arthur einen letzten verzweifelten Versuch, sich zu retten und bittet noch einmal darum, sich zur Waffen-SS für den Fronteinsatz melden zu dürfen. „Für Führer und Deutschland will ich es beweisen, dass ich ein deutscher bin bis in den Tod.“
Am 17. August übersendet der Reichsminister der Justiz dem Oberreichsanwalt den schriftlichen Erlass des Todesurteils und fordert ihn auf, „mit größter Beschleunigung das Weitere zu veranlassen.“ Wenig später teilt der Oberstaatsanwalt München dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof telegrafisch mit: „Angelegenheit wird 12 September 17.00 erledigt“.
An diesem Tag werden die beiden im Strafgefängnis München-Stadelheim hingerichtet. Das Protokoll vermerkt:
„Der Hinrichtungsvorgang dauerte vom Verlassen der Zelle an gerechnet 2 Minuten 20 Sekunden, von der Übergabe an den Scharfrichter bis zum Falle des Beiles 10 bzw. 12 Sekunden. Zwischenfälle oder sonstige Vorkommnisse von Bedeutung sind nicht zu berichten.“[3]
Am 30. September 1944 weiß Lina Vogt, Arthurs Mutter in St. Gallen, noch nichts vom Ende ihres Sohnes. Sie schreibt an den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin, mit der innigsten Bitte ihr zu sagen, wie sie ihrem Sohn helfen kann. „Als Mutter möchte ich nichts unterlassen, um meinen lieben Sohn zu retten! Da ich weiss dass in ihm eine sehr gute Seele steckt!“
Wenig später erhält die Familie den Nachlass von Arthur Vogt:
„1 Mantel, 1 Hut, 1 Rock, 2 Hosen, 1 Weste, 2 Hemden, 6 Paar Socken, 1 Aktentasche, 6 Schlüssel, 1 Drehbleistift, 1 Zahnbürste, 1 Paar Halbschuhe, 1 Paar Hausschuhe, 1 Brieftasche mit alten Briefen, 1 Geldbörse, 2 Bürsten, 1 Rasierapparat, 1 Löffel, 1 Messer, 1 Schere, 1 Binder“[4]
[1] Bericht der Grenzaufsichtsdienststelle Rheindorf an Bezirkszollkommissar G, Dornbirn vom 22. März 1943. Die Dokumentation der Geschichte von Arthur Vogt und Zygmunt Bąk verdankt sich der akribischen Recherche von Niko Hofinger, Innsbruck.
[2] Zensierter (nicht beförderter) Abschiedsbrief von Arthur Vogt an seine Eltern, 16.4.1944, Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.
[3] Der Oberstaatsanwalt München I. an Reichsminister der Justiz, 16.9.1944, Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.
[4] Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.
13 Arthur Vogt und Zygmunt Bąk
Statt nach Hause in den Tod: Arthur Vogt und Zygmunt Bąk scheitern auf dem Weg nach Höchst
Lustenau, 22. März 1943
„c) Grund: Verdächtiges Herumtreiben zur Nachtzeit in Grenznähe
d) Ort der Festnahme: Auf dem Rheindamm zwischen Augartenweg und Eisenbahnbrücke Lustenau – St. Margrethen
e) eingeliefert an: Gestapo Bahnhof Lustenau“[1]
Zwei Männer werden in Lustenau am Rhein verhaftet. Einer von ihnen ist Arthur Vogt, 1912 in Gossau im Kanton St. Gallen geboren, aber als Untertan der k.u.k. Monarchie. Später ist er Staatsbürger der Tschechoslowakei, dann Deutscher. Der andere, Zygmunt Bąk, geboren 1920 in Płońsk, ist Pole.
„f) weitere Angaben:
Der Hilfszollbetriebsassistent Hans Peterlunger hatte am 22.3.1943 Streife zwischen der Rheindorfer- und Eisenbahnbrücke. Um 21.20 sah er 2 Männer, die den Rheindamm in Richtung Eisenbahnbrücke entlang gingen. Peterlunger ließ die beiden auf Anrufweite herankommen und hielt sie dann auf. Auf seine Frage, wo sie hin wollen, sagten sie daß sie nach Höchst wollen. Da Peterlunger bemerkte, daß einer der beiden nur gebrochen deutsch sprechen kann, nahm er sie vorläufig fest und führte sie zur Grenzaufsichtsstelle Rheindorf ab. Die beiden wurden in der Grenzaufsichtsstelle körperlich durchsucht. Sie trugen außer den auf der Einlieferungs- und Beschlagnahmeanzeige angegebenen Gebrauchsgegenständen und Zahlungsmitteln nichts Verdächtiges bei sich.“
Arthur Vogt gibt an, er würde seit vier Jahren in München leben, seine Eltern aber in St. Gallen. Er hätte seine Mutter am Zollamt Höchst treffen wollen und habe Bąk in Lustenau getroffen Der hätte ihn nach dem Weg nach Höchst gefragt. Bąk gibt an, er sei aus Płońsk weggefahren um seinen Bruder in Höchst zu besuchen, der dort bei einem Bauern arbeiten würde – und wolle sich dann bei der Organisation Todt zur Arbeit melden.
Die Gestapo unterzieht die beiden in Bregenz strengen Verhören, getrennt voneinander, und sie verwickeln sich in Widersprüche. Vogt gibt nun zu, er habe Bąk schon acht Tage zuvor in München im Restaurant „Tannenbaum“ kennengelernt, wo ausländische Arbeiter essen dürfen. Bąk gibt zu, dass er versuchen wollte, in die Schweiz zu gelangen. Und belastet nun Vogt mit der Aussage, dieser hätte ihn dorthin mitnehmen wollen.
Arthur Vogt ist In der Schweiz als Homosexueller, damals noch ein verfolgtes Delikt, mehrfach vorbestraft und des Landes verwiesen. Weitere Strafen folgten, weil er sich an die Landesverweisung nicht hielt. Seine Eltern leben ja in der Schweiz. Im Deutschen Reich wird er mehrfach wegen Bettelns, kleiner Diebstähle und unerlaubtem Aufenthalt verurteilt. Sein Arbeitsbuch dokumentiert ab 1939 zahlreiche kurzlebige Beschäftigungen als Hilfsarbeiter und Möbelträger.
Der Fall wird an die Oberstaatsanwaltschaft in Feldkirch übergeben. Den beiden wird Verstoß gegen die Passstrafverordnung und ein geringfügiges Devisenvergehen vorgeworfen. Doch die Sache zieht sich hin.
Im Januar 1944 ist er noch immer in Haft, jetzt in Feldkirch. Er schreibt an die Staatsanwaltschaft und bittet um Frontbewährung. Doch statt an die Front, wird er in die Strafanstalt München-Stadelheim verlegt.
Im Sommer 1944 hat ihn jeder Mut verlassen. Er schreibt an seine Eltern in St. Gallen:
„Name: Vogt Arthur, Gef.-B.-Nr. 455 München, den 16.6.1944
Meine Lieben Eltern
Endlich schreibe ich euch noch einmal – aber [es ist] das letzte Mal dass ich noch lebe und noch gesund bin. Wie ich es auch von euch noch hoffe. Denn ich habe euch schon einmal geschrieben, von Bregenz aus aber nie eine Antwort bekommen von euch. Denn Liebe Mutter ich muss dir mitteilen dass ich seitdem wo ich dich wollte an der Grenze zusammentreffen am 22.3.1943. Seit dieser Zeit bin ich noch immer in Untersuchungshaft. Schon 15 Monate weil ich dich treffen wollte an der Grenze hat man mich verhaftet. Weil ein verlogener Pole gesagt haben soll dass ich ihn in die Schweiz führen wollte, weil er bei mir war als sie mich verhaftet haben an der Grenze.
Damit er zur Polnischen Legion gehen könne und ich ihm damit helfen würde, hat man gesagt das ich ihm beihelfen wollte, zur Legion [zu gehen]. Ich weiss aber von alldem gar nichts. Aber man behauptete es, dass ich es wüsste, und [jetzt] wegen Feind-Begünstigung u Hochverrat an dem Volksgerichtshof angeklagt bin. Am 27.6.44 habe ich die Verhandlung, zuerst war ich 3 1/2 Monate in Bregenz, dann in Feldkirch 8 1/2 Monate und in München Stadelheim 3 Monate. Darum bitte ich dich Liebe Mutter sei so gut und schicke mir ein wenig Obst u Brot u harte Kastanien. Aber vergesse mich nicht u schicke sie mir noch solange ich noch lebe.
Lebe wohl Liebe Mutter Und viele Grüsse an euch alle von Arthur.“[2]
Die Beförderung des Briefes wird nicht genehmigt. Arthur Vogts letzte Nachricht an seine Eltern kommt stattdessen zu den Akten. Am 27. Juni werden Arthur Vogt und Zygmunt Bąk vom Volksgerichtshof wegen Feindbegünstigung zum Tode verurteilt. Sie hätten sich, so das Urteil, „im vierten Kriegsjahr an die Reichsgrenze begeben, um in die Schweiz zu flüchten und ihre Arbeitskraft dem Reiche zu entziehen.“
Im Juli unternimmt Arthur einen letzten verzweifelten Versuch, sich zu retten und bittet noch einmal darum, sich zur Waffen-SS für den Fronteinsatz melden zu dürfen. „Für Führer und Deutschland will ich es beweisen, dass ich ein deutscher bin bis in den Tod.“
Am 17. August übersendet der Reichsminister der Justiz dem Oberreichsanwalt den schriftlichen Erlass des Todesurteils und fordert ihn auf, „mit größter Beschleunigung das Weitere zu veranlassen.“ Wenig später teilt der Oberstaatsanwalt München dem Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof telegrafisch mit: „Angelegenheit wird 12 September 17.00 erledigt“.
An diesem Tag werden die beiden im Strafgefängnis München-Stadelheim hingerichtet. Das Protokoll vermerkt:
„Der Hinrichtungsvorgang dauerte vom Verlassen der Zelle an gerechnet 2 Minuten 20 Sekunden, von der Übergabe an den Scharfrichter bis zum Falle des Beiles 10 bzw. 12 Sekunden. Zwischenfälle oder sonstige Vorkommnisse von Bedeutung sind nicht zu berichten.“[3]
Am 30. September 1944 weiß Lina Vogt, Arthurs Mutter in St. Gallen, noch nichts vom Ende ihres Sohnes. Sie schreibt an den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof in Berlin, mit der innigsten Bitte ihr zu sagen, wie sie ihrem Sohn helfen kann. „Als Mutter möchte ich nichts unterlassen, um meinen lieben Sohn zu retten! Da ich weiss dass in ihm eine sehr gute Seele steckt!“
Wenig später erhält die Familie den Nachlass von Arthur Vogt:
„1 Mantel, 1 Hut, 1 Rock, 2 Hosen, 1 Weste, 2 Hemden, 6 Paar Socken, 1 Aktentasche, 6 Schlüssel, 1 Drehbleistift, 1 Zahnbürste, 1 Paar Halbschuhe, 1 Paar Hausschuhe, 1 Brieftasche mit alten Briefen, 1 Geldbörse, 2 Bürsten, 1 Rasierapparat, 1 Löffel, 1 Messer, 1 Schere, 1 Binder“[4]
[1] Bericht der Grenzaufsichtsdienststelle Rheindorf an Bezirkszollkommissar G, Dornbirn vom 22. März 1943. Die Dokumentation der Geschichte von Arthur Vogt und Zygmunt Bąk verdankt sich der akribischen Recherche von Niko Hofinger, Innsbruck.
[2] Zensierter (nicht beförderter) Abschiedsbrief von Arthur Vogt an seine Eltern, 16.4.1944, Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.
[3] Der Oberstaatsanwalt München I. an Reichsminister der Justiz, 16.9.1944, Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.
[4] Sammlungsbestand R 3018 (Nationalsozialistische Justiz), Bundesarchiv Berlin.